Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000061336
Fassadensanierung, Erstellung Lukarne und Terrassensteg mit Sitzplatz, Vers.Nr. 189 Das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Poststrasse 31, 8805 Richterswil · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 3705, Kernzone A
- Zone
- Kernzone A
- Bauherrschaft
- Schoch-Barmettler Priska, Wädenswil (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Schoch-Barmettler Priska, Wädenswil ↗
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Richterswil - Abteilung Planung und Bau Chüngengass 6 8805 Richterswil
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht. Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Diese Seite gibt eine amtliche Publikation wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich das signierte PDF der publizierenden Stelle. Betroffene Personen können jederzeit die Entfernung ihrer Daten verlangen.
Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Poststrasse 31, 8805 Richterswil · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
Amtliche Publikation ↗ Signiertes PDF herunterladen · JSON · XML · Original-XML