Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001653
Baugesuch – Ersatz der bestehenden Bepflanzung durch Sichtschutzwand und Ersatz der Alu-Rollläden durch Metall-Rollläden, Ramsen
Angaben zur Publikation
- Standort
- Judebömmlistrasse 531, 8262 Ramsen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- Wohnzone 2
- Zone
- Wohnzone 2
- Bauherrschaft
- Olivia und Olivier Schlegel, Ramsen (gemäss amtlicher Publikation)
- Auflagefrist ab
- 19.06.2026
- Bauprojekt
- Ersatz der bestehenden Bepflanzung durch Sichtschutzwand und Ersatz der Alu-Rollläden durch Metall-Rollläden
- Kontaktstelle
- Gemeinde Ramsen Hauptstrasse 259 8262 Ramsen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden. Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Judebömmlistrasse 531, 8262 Ramsen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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