Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000061337
Installation Wärmespeicher auf dem Dach
Angaben zur Publikation
- Standort
- Bahnhofstrasse 11+13, 8172 Niederglatt · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 1555, IB10
- Zone
- IB10
- Bauherrschaft
- Commercium Immobilien AG, Cham / Elron Immobilien AG, Feldbrunnen (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- Elron Immobilien AG, Feldbrunnen
- Projektverfasser
- Elron Immobilien AG, Feldbrunnen ↗
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- E-Auflage, E-Baugesuche ZH
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Planauflage: Die Pläne können während 20 Tagen, vom Datum der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, digital über das Webportal „eAuflageZH“ (portal.ebaugesuche.zh.ch), eingesehen werden (§ 315 Abs. 1 neuPBG). Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der Baubehörde über das Webportal „eAuflageZH“, „Zustellbegehren“ (portal.ebaugesuche.zh.ch) zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab der Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von Fr. 75.00 erhoben. Die Rekursfrist läuft ab der Zustellung des Entscheides (§§ 314 – 316 PBG)
Diese Seite gibt eine amtliche Publikation wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich das signierte PDF der publizierenden Stelle. Betroffene Personen können jederzeit die Entfernung ihrer Daten verlangen.
Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Bahnhofstrasse 11+13, 8172 Niederglatt · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
Amtliche Publikation ↗ Signiertes PDF herunterladen · JSON · XML · Original-XML