Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001725
Natascha Kull und Stefan Hirt, Zelgstrasse 6, 8212 Neuhausen am Rheinfall, haben ein Baugesuch für folgendes Bauvorhaben eingereicht: Sanierung des Einfamilienhauses mit Energetische Dachsanierung, Einbau von drei Dachflächenfenster sowie Vergrösserung der Terrasse und dem Terrassenausgang des Gebäudes VS Nr. 44 auf dem Grundstück GB Nr. 359 an der Bohnenbergstrasse 3 in Neuhausen am Rheinfall.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Neuhausen im Katasterplan (GIS) ↗
- Auflagefrist ab
- 24.07.2026
- Kontaktstelle
- Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Chlaffentalstrasse 108 8212 Neuhausen am Rheinfall
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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