Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001755
Die MSK Immobilien AG, c/o BDO AG, Mühlentalstrasse 2, 8200 Schaffhausen, hat ein Baugesuch für folgendes Bauvorhaben eingereicht: Aufstellen von zwei Wärmepumpen auf der Westseite des Gebäudes VS Nr. 226 auf dem Grundstück GB Nr. 502 an der Schaffhauserstrasse 15 in Neuhausen am Rheinfall.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Neuhausen am Rheinfall im Katasterplan (GIS) ↗
- Auflagefrist ab
- 14.08.2026
- Kontaktstelle
- Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Chlaffentalstrasse 108 8212 Neuhausen am Rheinfall
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Amtliche Dokumente
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