Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000062604
Erstellen von zwei Energiezentralen mit Seewasserwärmepumpen in den Gebäuden Vers.-Nrn. 1298 und 1359
Angaben zur Publikation
- Standort
- Seestrasse 16 und 39; eBaugesuch, 8700 Küsnacht · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 12274 und 13120, Gewerbezone mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe, G3/6.70
- Zone
- Gewerbezone mit Handels- und Dienstleistungsgewerbe, G3/6.70
- Bauherrschaft
- ewz ., Zürich, vertreten durch (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- inea engineering AG, Dietikon ↗
- Bemerkungen
- eBaugesuche können während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, über folgenden Link https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/küsnacht eingesehen werden. Begehren um Zustellung baurechtlicher Entscheide können innert der gleichen Frist nur über das Portal (eAuflageZH) gestellt werden. Kein Begehren in Papierform. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Gebühr von CHF 50.-- erhoben. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314–316 PBG).
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Küsnacht - Hochbau und Planung Obere Dorfstrasse 32 8700 Küsnacht ZH
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Seestrasse 16 und 39; eBaugesuch, 8700 Küsnacht · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
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