Angaben zur Publikation
- Standort
- Heimenhausstrasse 16, 3038 Kirchlindach · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 897
- Zone
- Gewerbezone G1
- Bauherrschaft
- Stefan Rohrer (gemäss amtlicher Publikation)
- Geschäfts-Nr.
- 2026-8719
- Ausnahmen
- Unterschreitung des Strassenabstandes nach Art. 80 Abs. 1 des Strassengesetzes (SG; BSG 732.11) i. V. Art. 215 Abs. 2 Bst. o Baureglement (BauR)
- Erneute Publikation
- 23.06.2026
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflagestelle: Bauverwaltung Kirchlindach, Halegasse 9c, 3037 Herrenschwanden sowie elektronisch im eBau Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist bei der Bauverwaltung Kirchlindach einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Baubewilligungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet wer-den, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit.a BauG). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Heimenhausstrasse 16, 3038 Kirchlindach · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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