Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006095
Energetische Dachsanierung mit Teilaufstockung (inkl. neuer Fenster), Erstellung PV-Aufdachanlage 30kWp, Wegfall bestehender Kamine / Neuerstellung Kamin mit aussen verlaufendem Rauchrohr, bauliche Integration des Balkons sowie des Eingangsbereichs (inkl. neuer Türe), Aufstellen zweier Klima-Aussengeräte
Angaben zur Publikation
- Standort
- Zulligerstrasse 9, 3063 Ittigen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 3974
- Zone
- Wohnzone W2; Gewässerschutzbereich üB
- Bauherrschaft
- Tamara Brunner und André Burgener, Ittigen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- HTI Holzbau AG, Interlaken ↗
- Frühere Publikation
- 08.07.2026 (AM-DA50-0000006061)
- eBau: 2025-9478 (283115)
- Zulligerstrasse 9, 3063 Ittigen
- Projektänderung A
- Ersatz der Fenstergrössen im ehemaligen Kinderzimmer im EG Süd identisch mit den darüberliegenden Fenstern im Schlafzimmer im DG, Abbruch der Innenwände der Kinderzimmer (neu Wohnzimmer), Verbreiterung und Erhöhung der ostseitigen Balkontüre um 10 cm, respektive 20 cm, veränderte Massangaben des Fensters in der Waschküche (72 cm weniger breit und neu 60 cm hoch / vorher 41 cm), Abbruch bestehende Heizkörper und Installation Bodenheizung im EG und DG
- Gewässerschutzmassnahmen
- Keine
- Beantragte Ausnahmen
- Keine
- Kontaktstelle
- Einwohnergemeinde Ittigen - Bauinspektorat Rain 7 3063 Ittigen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflageorte: Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen sowie unter https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20660 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Zusätzlich können die Unterlagen im elektronischen Baubewilligungsverfahren eBau unter genanntem Link mit einem BE-Login eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Die Einsprachen können sich nur auf die Projektänderung beziehen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht gemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn Sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Zulligerstrasse 9, 3063 Ittigen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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