Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001792
Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes VS Nr. 106A auf dem Grundstück GB Gächlingen Nr. 271, Dorfstrasse 52. Das Grundstück liegt in der Dorfkernzone mit überlagerter Ortsbildschutzzone
Angaben zur Publikation
- Standort
- Gächlingen im Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- 271
- Projektverfasser
- CHE-339.900.198, Sonnen-Dächer Swiss AG ↗
- Auflagefrist ab
- 28.08.2026
- Kontaktstelle
- Gemeinde Gächlingen Gemeindehausplatz 3 8214 Gächlingen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Gächlingen im Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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