Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006354
Gesuchstellende / Projektverfassende: Localnet AG, Daniel Schürch, Bernstrasse 102, 3400 Burgdorf Bauvorhaben: Bau einer Fernwärmeleitung und einer Stromleitung, temporäre Grundwasserabsenkung Projektänderung: Anstelle Schlagvortrieb Unterquerung Kleine Emme, Brunnbach und Gewerbekanal mit Spülbohrung, Montage der Leitungen an die Stirnseite der Brücke beim Oberburgbach Standort: Schwellihütteweg, Heimiswilstrasse, Grunerstrasse, Burgergasse, 3400 Burgdorf Burgdorf / Parzellen Nrn. 2252, 2206, 899 Zone: Öffentliche Verkehrsfläche (Strasse) Gewässerschutz/Massnahme: Gewässerschutzbereich Au Ausnahmen: Bauen in Waldnähe (Art. 25 KWaG) Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) Bauen im Grundwasser (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV) Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 NHG und Art. 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 NSchV) Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. a + b SG) Hinweise : Für die Erstellung der Start- und Zielgruben ist keine Grundwasserabsenkung notwendig. Für die Profile werden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Burgdorf im Katasterplan (GIS) ↗
- Kontaktstelle
- Bauinspektorat
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (http://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances)). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Auflage- und Einsprachefrist: 7. September 2026 Auflagestelle: Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
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