Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009134
energetische Sanierung einer Bauernhauswohnung
Angaben zur Publikation
- Standort
- Littewil 249, 3068 Utzigen · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Weilerzone
- Bauherrschaft
- Marcel Soltermann, Utzigen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- WächliPlan GmbH ↗
- Ausnahmen
- Unterschreitung Raumhöhe Art. 67 BauV
- Schutzgebiete:
- Gewässerschutzbereich üB Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Jauchegrube eingeleitet. Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflage- und Einsprachefrist: bis 17.07.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das Projekt liegt gemäss Art.97 LwG öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagedauer schriftlich und begründet an die Auflagestelle zu richten.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Littewil 249, 3068 Utzigen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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