Publikations-Nr.
AM-DA50-0000005896
Bauherrschaft: Christine und Florian Reber-Stettler, Wuhlstrasse 119a, 3068 Utzigen Projektierung: Hintiplan GmbH, Baselstrasse 32, 4537 Wiedlisbach Parzelle: 2156 Nutzungszone: Wohnzone 2-geschossig Bauvorhaben: Windfang bei Eingangstür und aufstellen eines Wärmetauscher im Aussenbereich. Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Boll im Katasterplan (GIS) ↗
- Betreff:
- Wuhlstrasse 119a, 3068 Utzigen
- Kontaktstelle
- Einwohnergemeinde Vechigen - Bauabteilung Kernstrasse 1 3067 Boll
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Öffentliche Auflage: Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist: bis 23.07.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Begehren um Lastenausgleich sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, 3067 Boll einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn angegeben wird, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Baulinie, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
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