Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009362
Neubau mit Solaranlage für den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Erdmaterial und den dazugehörenden Nebenbauten und Betriebsanlagen sowie Umwandlung der befristeten Baubewilligung der bestehenden BAZ Halle in eine unbefristete Baubewilligung. (Bewilligt mit Bauentscheid vom 24. Oktober 2025) Projektänderung: Anpassung des Aufbereitungsprozess, Änderungen der Gebäudehülle, der Nebenbauten und der Anlagenteile.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Altes Riedgässli, 3113 Rubigen · Katasterplan (GIS) ↗
- Bauherrschaft
- Kästli Bau AG, Rubigen / Remund Architekten AG, Bern / BAZ Rubigen AG, Rubigen (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- Remund Architekten AG, Bern / BAZ Rubigen AG, Rubigen
- Projektverfasser
- Bächtold & Moor AG, Bern ↗
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Parzellen-Nr. 704, 1807, 664, Zone: Industriezone, UeO B "Rubigen Nord", Koordinaten: 2’607’519 / 1’194’995 Gewässerschutzbereich üB Hinweise: - Das Bewilligte Vorhaben wurde gemäss Art. 10b USG einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Die Projektänderung ist für die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht relevant respektive beeinflusst diese nicht. Auflage- und Einsprachefrist: 7. September 2026 Auflagestelle: Gemeinde Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/286171 eBau Nummer: 2024-2439 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen in Bezug zur Projektänderung und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Altes Riedgässli, 3113 Rubigen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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