Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009365
Erstellen temporäre Gewässerquerungen jeweils vom 20. Oktober bis 30. April für Langlaufloipe
Angaben zur Publikation
- Standort
- 3818 Grindelwald · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Überbauungsordnung Langlaufloipe Lütschine
- Bauherrschaft
- Grindelwald Tourismus, Grindelwald (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Alpinice Bauplanung AG, Grindelwald ↗
- Ausnahmen
- - Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG) - Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV) - Überdecken von Gewässern (Art. 38 GSchG) - Baute im Naturschutzgebiet / Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung/Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
3818 Grindelwald · Katasterplan (GIS) ↗
Amtliche Dokumente
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