Publikations-Nr.
AM-DA50-0000005834
Bauherrschaft: Badertscher Liegenschaften AG, Zentweg 13, 3006 Bern Projektierung: Gygax Architekten AG, Werkstrasse 20, 3084 Wabern Strasse Nr: Scheibenstrasse 27+29 Kreis / Grundstück: 5 / 413 Bauvorhaben: Sanierung MFH, Ersatz Öl- mit Wärmepumpenheizung gemäss den aufgelegten Plänen und den aufgestellten Profilen Bauklasse: 5, offene Bauweise, oo / 12 Es wird eine Ausnahmebewilligung beansprucht nach Art. 26 Baugesetz / BauG von Die Einsprachefrist läuft bis und mit 17. Juli 2026.
Angaben zur Publikation
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 17. Juli 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr , eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern
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