Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009235
Aufstellen eines Kompotois beim Waldhaus Schönenbrunnen im Forst --------- Standort:
Angaben zur Publikation
- Standort
- Forststrasse 71, 3176 Neuenegg · Katasterplan (GIS) ↗
- Bauherrschaft
- Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern ↗
- Ausnahmen:
- Bauen ausserhalb Baugebiet (Wald) nach Art. 24 ff. RPG; Nichtforstliche Kleinbaute im Wald nach Art. 35 KWaV Auflage- und Einsprachefrist: 10. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Neuenegg, Dorfplatz 1, 3176 Neuenegg Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/287376 eBau Nummer: 2025-4266 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen . Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Parzellen-Nr. 41, QR 1130, Zone: Wald, Koordinaten: 2’590’176 / 1’195’325; 2’589’958 / 1’195’248, Gewässerschutzbereich üB Gewässerschutzmassnahmen: das Regenabwasser wird versickert. Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Wald) nach Art. 24 ff. RPG; Nichtforstliche Kleinbaute im Wald nach Art. 35 KWaV Auflage- und Einsprachefrist: 10. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Neuenegg, Dorfplatz 1, 3176 Neuenegg Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/287376 eBau Nummer: 2025-4266 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen . Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Forststrasse 71, 3176 Neuenegg · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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