Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009075
Abbruch Gebäude Nr. 182 wegen Niederbrand, Neubau Scheune mit Güllegrube und Mistplatz, Neubau Wohnhaus _______________________________________________________________ Parzellen-Nr. 437 Zone: Landwirtschaftszone Schwendi 182
Angaben zur Publikation
- Standort
- 3096 Oberbalm · Katasterplan (GIS) ↗
- Bauherrschaft
- Rolf Scheuner, Oberbalm (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Gobeli Bau AG, Saanen ↗
- 13. Juli 2026
- Auflagestelle: Gemeinde Oberbalm, Schulhausweg 3, 3096 Oberbalm Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283559 eBau Nummer: 2025-4847 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Schutzbestimmungen: Gewässerschutzbereich Aᵤ, Erhaltenswert, Kulturland, BLN-Gebiet Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasserschlucht Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Güllensilo geleitet und das Regenwasser wird versickert. Ausnahmen: - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Bauen in Waldnähe (Art. 26 KWaG) Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umwelt-schutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Auflage- und Einsprachefrist: 13. Juli 2026 Auflagestelle: Gemeinde Oberbalm, Schulhausweg 3, 3096 Oberbalm Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283559 eBau Nummer: 2025-4847 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
3096 Oberbalm · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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