{"id":"eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf","publication_number":"AM-DA50-0000006133","source":{"tenant":"kabda","subrubric":"AM-DA50","official_detail_url":"https://epublikation.ch/#!/search/publications/detail/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf/pdf"},"canton":"BE","municipality":{"name":"Wiler b.Utzenstorf","slug":"wiler-b-utzenstorf"},"publication_date":"2026-07-13","expiration_date":"2027-07-13","entry_deadline":"2026-08-07","title":"Baugesuch – Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sowie energetische Sanierung DG, ergänzende DFF, Wiler bei Utzenstorf","description":"Ausbau des bestehenden Dachgeschosses innerhalb der bestehenden Gebäudehülle des Einfamilienhauses. Einbau von Zimmerwänden, Ausbau zu Wohn-/Schlafräumen und Bad, energetische Dämmung von Dachschrägen und Kniewänden, Ersatz bzw. Vergrößerung einzelner bestehender Dachfenster, Einbau eines zusätzlichen Dachfensters sowie Einbau einer Komfortlüftung. Es entsteht keine zusätzliche Wohneinheit; Gebäudevolumen, Gebäudehöhe und Nutzung als Einfamilienhaus bleiben unverändert.","categories":["umbau_sanierung"],"building_contractor":"Andrea und Michael Späti, Herzogenbuchsee","project_framer":"","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Fritz-Buserstrasse 13, 3428 Wiler"},"parcel":"480","zone":"Wohnzone","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"","legal_remedy":"Öffentliche Auflage per eBau; Zugänglich nur für Personen, welche ein BE-Login besitzen.\nSie finden den untenstehenden Link auch auf der Homepage der Gemeinde Wiler.\nhttps://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20309\nEs wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.\nEinsprachen, Lastenausgleichsansprüche und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche welche nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a BauG).\nBei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechenden rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist.\nBauverwaltung Wiler b. Utzenstorf","extras":[["Frühere Publikation","2026-07-06 (AM-DA50-0000006034)"]],"ingested_at":"2026-07-13T04:31:38+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/p/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/p/eba50d6a-fbab-4830-a952-169a4bb042bf/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}