{"id":"e83fb553-cd2c-483c-b870-a89242029eed","publication_number":"BP-ZH01-0000061606","source":{"tenant":"kabzh","subrubric":"BP-ZH01","official_detail_url":"https://amtsblatt.zh.ch/#!/search/publications/detail/e83fb553-cd2c-483c-b870-a89242029eed","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/e83fb553-cd2c-483c-b870-a89242029eed/pdf"},"canton":"ZH","municipality":{"name":"Richterswil","slug":"richterswil"},"publication_date":"2026-07-10","expiration_date":"2027-07-10","entry_deadline":"2026-07-30","title":"Bauprojekt: Gerbestrasse 19, Richterswil","description":"Aufstellen Spielturm, Vers.Nr. 495, ohne Aussteckung\nDas Gebäude Vers.Nr. 495 ist im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten im Dorfkern aufgeführt.","categories":["sonstiges"],"building_contractor":"Gemeinde Richterswil Liegenschaften","project_framer":"Gemeinde Richterswil Liegenschaften","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Gerbestrasse 19, 8805 Richterswil"},"parcel":"8511, Zone für öffentliche Bauten","zone":"Zone für öffentliche Bauten","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"Gemeinde Richterswil - Abteilung Planung und Bau\nChüngengass 6\n8805 Richterswil","legal_remedy":"Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\nIn den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\n\nDie Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.","extras":[],"ingested_at":"2026-07-10T02:58:14+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/richterswil/aufstellen-spielturm-vers-nr-495-ohne-aussteckung-das-gebaeude-vers-nr","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/e83fb553-cd2c-483c-b870-a89242029eed","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/e83fb553-cd2c-483c-b870-a89242029eed.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/e83fb553-cd2c-483c-b870-a89242029eed/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/richterswil/aufstellen-spielturm-vers-nr-495-ohne-aussteckung-das-gebaeude-vers-nr/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}