{"id":"cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e","publication_number":"BP-BE10-0000009302","source":{"tenant":"kabbe","subrubric":"BP-BE10","official_detail_url":"https://amtsblatt.be.ch/#!/search/publications/detail/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e/pdf"},"canton":"BE","municipality":{"name":"Wohlen b. Bern","slug":"wohlen-b-bern"},"publication_date":"2026-07-15","expiration_date":null,"entry_deadline":"2026-08-14","title":"Baugesuch: Säriswilstrass 25, 27a+b, 29, 31, Wohlen bei Bern","description":"Neubau von 4 Mehrfamilienhäuser mit 67 Wohnungen und zentraler Einstellhalle.","categories":["neubau_wohnen","aussenanlagen_infrastruktur"],"building_contractor":"Alta Vista AG","project_framer":"Alta Vista AG","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Säriswilstrass 25, 27a+b, 29, 31, 3043 Uettligen"},"parcel":"","zone":"UeO 13 Uettligen West, Gewässerschutzbereich üB, Lärmempfindlichkeitsstufe II und III","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"Die Einsprachefrist läuft bis und mit 14.08.2026.\nEs wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Wohlen während den Öffnungszeiten auf.\nElektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch / eBau-Nr. 2025-5462). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.\nEinsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Departement Bau und Pla-nung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begeh-ren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Ein-sprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).\nBegriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Son-dervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in we-sentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.\nBau und Planung Wohlen","legal_remedy":"Die nötigen Näher- und Überbaurechte werden vor Erteilung der Baubewilligung grundbuchlich sichergestellt.","extras":[],"ingested_at":"2026-07-15T04:30:25+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/p/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/p/cf920d16-d2d5-464a-862e-19ab2ecb4a1e/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}