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  <!-- Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit. -->
  <id>90bf0588-9361-4829-b267-2d372a7055af</id>
  <publication_number>BP-BE10-0000009163</publication_number>
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    <tenant>kabbe</tenant>
    <subrubric>BP-BE10</subrubric>
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    <name>Bern</name>
    <slug>bern</slug>
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  <publication_date>2026-06-24</publication_date>
  <expiration_date />
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  <title>Baugesuch: Stöckackerstrasse 9-13, Bern</title>
  <description>Gesamtsanierung Sport- und Freizeitanlage Weyermannshaus mit Neubau Eishalle, Hallenbad und unterirdischem Regenüberlaufbecken, Gastronomie mit Aussenbewirtung sowie Umbau und Erneuerung Nebengebäude und Umgebung;
Antrag auf Anpassung der Betriebsbewilligung A nach Gastgewerbegesetz, GGG (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank) 
--
Standort:</description>
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    <category>umbau_sanierung</category>
    <category>gewerbe_industrie</category>
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  <building_contractor>Hochbau Stadt Bern</building_contractor>
  <project_framer>Berrel Kräutler Architekten AG / INGE HORUBS c/o Holinger AG</project_framer>
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  <landowner />
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    <raw>Stöckackerstrasse 9-13, 3027 Bern</raw>
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  <legal_remedy>Kreis / Grundstücke: 6/250, 6/4418, 6/4417, 6/4411
Bauklasse: Zonen für öffentliche Nutzung, Verkehrsanlagen
Nutzungszone: Freifläche B, Verkehrsanlagen
Inventar: Stöckackerstrasse 11, Bümpliz - Bethlehem, schützenswertes K-Objekt
Gewässerschutzbereich Aᵤ
Gewässerschutzmassnahmen: das Schmutz- und Teil des Niederschlagsabwassers wird in die Mischabwasserkanalisation abgeleitet. Ein Teil des Niederschlagsabwassers wird versickert und ein Teil in den Vorfluter abgeleitet. Während dem Bau wird das Grundwasser temporär abgesenkt.
Ausnahmen / Hinweise: Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich Au nach Anhang 4, Ziff. 211, Abs. 2 GSchV; Fischereibewilligung für technische Eingriffe in den Wasserhaushalt nach Art. 8 FiG (Ableitung Teil des Niederschlagsabwassers in den Vorfluter); Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG (Ableitung Teil des Niederschlagsabwassers in den Vorfluter);
Hinweis zur Profilierung: es wurden Erleichterungen i.A.v. Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt
Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026
Auflagestelle: Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481
Öffnungszeiten: Mo – Fr. 08:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/241609
eBau Nummer: 2026-6957
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile und Hinweise vor Ort verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).</legal_remedy>
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      <label>Ausnahmen / Hinweise:</label>
      <value>Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich Au nach Anhang 4, Ziff. 211, Abs. 2 GSchV; Fischereibewilligung für technische Eingriffe in den Wasserhaushalt nach Art. 8 FiG (Ableitung Teil des Niederschlagsabwassers in den Vorfluter); Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG (Ableitung Teil des Niederschlagsabwassers in den Vorfluter);
Hinweis zur Profilierung: es wurden Erleichterungen i.A.v. Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt
Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026
Auflagestelle: Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481
Öffnungszeiten: Mo – Fr. 08:00 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/241609
eBau Nummer: 2026-6957
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile und Hinweise vor Ort verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).</value>
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  <ingested_at>2026-07-10T02:58:14+00:00</ingested_at>
  <links>
    <html>https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/bern/gesamtsanierung-sport-und-freizeitanlage-weyermannshaus-mit-neubau</html>
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