{"id":"8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902","publication_number":"BA-SH05-0000001716","source":{"tenant":"kabsh","subrubric":"BA-SH05","official_detail_url":"https://amtsblatt.sh.ch/#!/search/publications/detail/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902/pdf"},"canton":"SH","municipality":{"name":"Löhningen","slug":"loehningen"},"publication_date":"2026-07-17","expiration_date":"2031-07-17","entry_deadline":"2026-08-18","title":"Baugesuch – Nachträgliches Baugesuch, Terraingestaltung, Ökologische Aufwertungsmassnahmen, Löhningen","description":"Jann Eisenhut hat nachträglich folgendes Baugesuch eingereicht: Terraingestaltung und ökologische Aufwertungsmassnahmen.","categories":["sonstiges"],"building_contractor":"","project_framer":"","representation":"","landowner":"Jann Eisenhut, Löhningen","location":{"raw":"8224 Löhningen"},"parcel":"240","zone":"Landschaftsschutzzone LS, Wald W, ERS-Gebiet ERS, BLN-Gebiet BLN, Landwirtschaftszone LW","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"","legal_remedy":"Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.\n\nWahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat) erhoben werden.","extras":[["Kontaktstelle","Die Unterlagen des Baugesuches liegen bei der\nBauverwaltung Gemeinde Löhningen, Herrengasse 23, 8224 Löhningen auf.\nÖffnungszeiten: Montag 10.00 - 11.30 Uhr\nDienstag 10.00 - 11.30 und 16.00 - 17.00 Uhr\nMittwoch Ganztags geschlossen bzw. nach tel.\nVereinbarung Donnerstag 10.00 - 11.30 und 16.00 - 19.00 Uhr\nFreitag Ganztags geschlossen bzw. nach tel. Vereinbarung"]],"ingested_at":"2026-07-17T04:31:45+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/p/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/p/8da71a2d-2b18-4858-b591-4dd4ab50b902/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}