{"id":"73511217-7153-42fd-b775-bbc3b7a87c68","publication_number":"BP-ZH01-0000062488","source":{"tenant":"kabzh","subrubric":"BP-ZH01","official_detail_url":"https://amtsblatt.zh.ch/#!/search/publications/detail/73511217-7153-42fd-b775-bbc3b7a87c68","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/73511217-7153-42fd-b775-bbc3b7a87c68/pdf"},"canton":"ZH","municipality":{"name":"Buchs (ZH)","slug":"buchs-zh"},"publication_date":"2026-08-14","expiration_date":"2027-08-14","entry_deadline":"2026-09-03","title":"Bauprojekt: Müliwiesenstrasse, Buchs (ZH)","description":"Erstellung Notwohnungen","categories":["sonstiges"],"building_contractor":"Politische Gemeinde Buchs (ZH), Buchs ZH","project_framer":"Eglin Partner Architekten AG, Baden","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Müliwiesenstrasse, 8107 Buchs ZH"},"parcel":"2526, Wohn- und Gewerbezone A","zone":"Wohn- und Gewerbezone A","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"eAuflage unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/buchs\nDie Gesuchsunterlagen liegen – vom Publikationsdatum an – während 20 Tagen auf der eAuf-lage zur Einsicht auf.","legal_remedy":"Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\nIn den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\n\n-\nBegehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen direkt über folgenden Link zu stellen: https://portal.ebaugesuche.zh.ch\nWer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt (§§ 314 - 316 PBG). Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids während 30 Tagen (§ 22 Abs. 1 VRG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird pro Bauvorhaben eine Kanzleigebühr von 50 Franken erhoben.","extras":[],"ingested_at":"2026-08-14T04:31:05+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/buchs-zh/erstellung-notwohnungen","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/73511217-7153-42fd-b775-bbc3b7a87c68","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/73511217-7153-42fd-b775-bbc3b7a87c68.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/73511217-7153-42fd-b775-bbc3b7a87c68/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/buchs-zh/erstellung-notwohnungen/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}