{"id":"4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec","publication_number":"BP-ZH01-0000061779","source":{"tenant":"kabzh","subrubric":"BP-ZH01","official_detail_url":"https://amtsblatt.zh.ch/#!/search/publications/detail/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec/pdf"},"canton":"ZH","municipality":{"name":"Dürnten","slug":"duernten"},"publication_date":"2026-07-13","expiration_date":"2027-07-13","entry_deadline":"2026-08-02","title":"Bauprojekt: Nauenstrasse 28, 30 und 30a, Dürnten","description":"Abbruch der Gebäude Vers.-Nrn. 1738 und 1739, Neubau von 3 MFH und Tiefgarage (bestehende Arealüberbauung)","categories":["neubau_wohnen","abbruch","aussenanlagen_infrastruktur"],"building_contractor":"Develop Invest AG, Schaffhausen","project_framer":"","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Nauenstrasse 28, 30 und 30a, 8632 Tann"},"parcel":"Tann, 12574, W 2.9","zone":"W 2.9","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH digital eingesehen werden. Die Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Auflagefrist von 20 Tagen möglich. Die Zustellbegehren sind während dieser Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die Planeinsicht bei der Gemeinde Dürnten ist nicht mehr möglich.","legal_remedy":"Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\nIn den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).","extras":[],"ingested_at":"2026-07-13T04:31:38+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/p/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/p/4c27e822-f489-4ea2-8e51-dd1ee2a213ec/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}