{"id":"2b6e31a7-a48e-4ac3-b695-b25545547890","publication_number":"BP-BE10-0000009354","source":{"tenant":"kabbe","subrubric":"BP-BE10","official_detail_url":"https://amtsblatt.be.ch/#!/search/publications/detail/2b6e31a7-a48e-4ac3-b695-b25545547890","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/2b6e31a7-a48e-4ac3-b695-b25545547890/pdf"},"canton":"BE","municipality":{"name":"Wohlen b. Bern","slug":"wohlen-b-bern"},"publication_date":"2026-07-29","expiration_date":null,"entry_deadline":"2026-08-28","title":"Baugesuch: Bernstrasse 2 + 2a, Wohlen bei Bern","description":"Abbruch von Abstellraum und Wagenschopf sowie Ersatzneubau eines Schopfs.","categories":["umbau_sanierung","abbruch"],"building_contractor":"Ulrich Ramseier, Hinterkappelen","project_framer":"Sophie Rindlisbacher, Bern","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Bernstrasse 2 + 2a, 3032 Hinterkappelen"},"parcel":"","zone":"Landwirtschaftszone, Lärmempfindlichkeitsstufe III","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Wohlen während den Öffnungszeite auf.\nElektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (https://www.portal.ebau.apps.be.ch / eBau-Nr. 2024-5777). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.\nEinsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Departement Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Ein-sprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).\nBegriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.","legal_remedy":"","extras":[["Ausnahmen","Unterschreiten des Waldabstandes, Art. 25 KWaG\nBefreiung der Solarpflicht nach Art. 39a KEnG"]],"ingested_at":"2026-07-29T04:30:09+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/wohlen-b-bern/abbruch-von-abstellraum-und-wagenschopf-sowie-ersatzneubau-eines-schopfs","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/2b6e31a7-a48e-4ac3-b695-b25545547890","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/2b6e31a7-a48e-4ac3-b695-b25545547890.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/2b6e31a7-a48e-4ac3-b695-b25545547890/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/wohlen-b-bern/abbruch-von-abstellraum-und-wagenschopf-sowie-ersatzneubau-eines-schopfs/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}