{"id":"297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60","publication_number":"BP-BL05-0000006585","source":{"tenant":"kabbl","subrubric":"BP-BL05","official_detail_url":"https://amtsblatt.bl.ch/#!/search/publications/detail/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60/pdf"},"canton":"BL","municipality":{"name":"Liestal","slug":"liestal"},"publication_date":"2026-06-25","expiration_date":"2026-09-25","entry_deadline":"2026-07-06","title":"Baugesuch - Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage / BL051-1, Aesch","description":"","categories":["aussenanlagen_infrastruktur"],"building_contractor":"Sunrise GmbH i.V Axians Schweiz AG, Schöpfer Flavia Dàsirée","project_framer":"Axians Schweiz AG, Bärtschi Moritz","representation":"","landowner":"","location":{"raw":""},"parcel":"3528 - Industriestrasse 111","zone":"","coordinates":"","case_number":"0664/2026; 4147 Aesch","inspection_office":"","legal_remedy":"Einsprachen\nWer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zur Zeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann.\n\nEinsprachen:\nWer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zurzeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde Verfahrenskosten bis 3000 Fr. erheben.\nSammeleinsprachen:\nSind an einem Verfahren mehr als 10 Parteien mit gleichen oder gleichartig begründeten Begehren beteiligt, kann die Behörde eine Frist zur Bezeichnung eines gemeinsamen Vertreters oder einer gemeinsamen Vertreterin setzen. Kommen die Parteien der Aufforderung nicht nach, so bezeichnet die Behörde einen Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Kreis der Parteien (§ 12 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVG, SGS 175). Sämtlicher Schriftenverkehr (inklusive Verfügungen) wird über den Vertreter bzw. die Vertreterin geführt. Verfügungen werden ausserdem im Kantonalen Amtsblatt publiziert.\nEinsprachen sind mit der Dossier-Nummer zu versehen und bei der Baubewilligungsbehörden einzureichen.\nAusnahmen:\nSofern die publizierten Planunterlagen Abweichungen von den Zonenvorschriften darstellen, wurden diese im Rahmen eines Ausnahmeantrags vorgeprüft und die Gewährung der Ausnahme, vorbehältlich des Ergebnisses eines Einspracheverfahrens, in Aussicht gestellt.\nEinsichtnahme:\nDie Baugesuchpläne in Papierform sind auch auf der Gemeinde einsehbar.","extras":[],"ingested_at":"2026-07-10T02:58:14+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/p/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/p/297858f8-0370-4cee-8aad-2aac9c006e60/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}