{"id":"1af55f22-3f1c-42d2-af01-60533ec284ba","publication_number":"BP-ZH01-0000062601","source":{"tenant":"kabzh","subrubric":"BP-ZH01","official_detail_url":"https://amtsblatt.zh.ch/#!/search/publications/detail/1af55f22-3f1c-42d2-af01-60533ec284ba","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/1af55f22-3f1c-42d2-af01-60533ec284ba/pdf"},"canton":"ZH","municipality":{"name":"Richterswil","slug":"richterswil"},"publication_date":"2026-08-21","expiration_date":"2027-08-21","entry_deadline":"2026-09-10","title":"Bauprojekt: Kirchstrasse 29, Richterswil","description":"Neuer Velounterstand (bereits erstellt), ohne Aussteckung\nDas Gebäude Vers.Nr. 570 Kirchstrasse 29 ist im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten im Dorfkern aufgeführt.","categories":["kleinbauten"],"building_contractor":"Gemeinde Richterswil, Richterswil","project_framer":"Politische Gemeinde Richterswil","representation":"","landowner":"","location":{"raw":"Kirchstrasse 29, 8805 Richterswil"},"parcel":"6968, Zone für öffentliche Bauten","zone":"Zone für öffentliche Bauten","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"eAuflageZH: https://portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage/richterswil\nDie Planeinsicht bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, wird nicht mehr angeboten.","legal_remedy":"Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\nIn den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.\nPublikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).\n\nFür die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine pauschale Gebühr von CHF 50.- erhoben. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§§ 315, 316 PBG).\nDie Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.","extras":[],"ingested_at":"2026-08-21T04:31:58+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/richterswil/neuer-velounterstand-bereits-erstellt-ohne-aussteckung-das-gebaeude","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/1af55f22-3f1c-42d2-af01-60533ec284ba","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/1af55f22-3f1c-42d2-af01-60533ec284ba.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/1af55f22-3f1c-42d2-af01-60533ec284ba/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/richterswil/neuer-velounterstand-bereits-erstellt-ohne-aussteckung-das-gebaeude/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}